Unterrichtszeiten
Stunde | Unterrichtszeit |
---|---|
1. Stunde | 07.30 bis 08.15 Uhr |
2. Stunde | 08.30 bis 09.15 Uhr |
3. Stunde | 09.35 bis 10.20 Uhr |
4. Stunde | 10.30 bis 11.15 Uhr |
5. Stunde | 11.25 bis 12.10 Uhr |
6. Stunde | 12.15 bis 13.00 Uhr |
Beurlaubung
Die Beurlaubung eines Schülers wird nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt. Die Klassenleiterin kann eine Beurlaubung von 1 bis 2 Tagen im Ausnahmefall aussprechen. Längere Beurlaubungen (ab 3 Tage) obliegen der Schulleitung. Die Genehmigung orientiert sich auch am Leistungsstand des Kindes. Die Fehltage werden auf dem Zeugnis vermerkt.
Erkrankung des Kindes
Ist ein Unterrichtsbesuch nicht möglich, z.B. durch Krankheit, sind die Eltern dazu verpflichtet, ihr Kind bis zum Ende der ersten Unterrichtsstunde, spätestens jedoch bis 8.30 Uhr im Sekretariat abzumelden. Sollte trotz Fehlen des Kindes keine Abmeldung erfolgt sein, wird die Schulleitung/ das Sekretariat den Grund der Abwesenheit überprüfen. Ferner sind die Eltern dazu verpflichtet, bei längeren Fehlzeiten ihres Kindes, Hausaufgaben und zusätzliche Übungsaufgaben in der Schule zu erfragen bzw. zu besorgen.
Versicherung
Für alle Schüler besteht eine gesetzliche Unfallversicherung.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle während des Schulwegs, auf dem Schulgelände sowie für die Zeit des Unterrichts und den dazugehörigen Pausen. Ebenfalls unfallversichert sind schulische Unterrichtsveranstaltungen außerhalb der Schule. Ist nach einem Unfall ein Arztbesuch notwendig, so ist der Unfall unverzüglich im Sekretariat anzuzeigen. Die Aufnahme einer Unfallmeldung ist im Interesse des Verunfallten erforderlich. Die Unfallmeldung gehört zu den Pflichten des Geschädigten, des Lehrpersonals bzw. der Erziehungsberechtigten.
Schülerbeförderungskosten
Das Schulverwaltungsamt Dresden hat die Auszahlungsanträge für die bewilligten Schülerbeförderungskosten online verfügbar gemacht.
Bitte drucken Sie sich diese selbst aus und geben Sie diese anschließend ausgefüllt, zusammen mit einer Kopie des Bewilligungsbescheides im Sekretariat der Schule ab.